Tempo 30 bleibt die Ausnahme

Die Stadt kann weiterhin nicht selbstständig Tempo-30-Zonen einrichten. Das Bundeskabinett hat zwar Änderungen der Straßenverkehrsordnung beschlossen, die gehen Oberbürgermeister Uwe Schneidewind aber nicht weit genug. Verkehrsminister Wissing ist der Auffassung, dass es bei einer Regelgeschwindigkeit von 50 bleiben müsse. Weiterhin darf Tempo 30 nur an Spielplätzen, Schulwegen oder Fußgängerüberwegen gelten, zudem dürfen die Städte Sonderfahrspuren für klimafreundliche Fahrzeuge einrichten. Schneidewind beklagt, das Ganze sei jetzt ein Flickwerk von Einzelregelungen mit hohem bürokratischem Aufwand. Der Bund gebe den Kommunen weiter keine echten Entscheidungs-Spielräume. Die neuen Regeln seien ein Ausdruck von Misstrauen gegenüber den Städten.

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