Thermomix-Kundin bekommt Geld wohl nicht zurück

Im Prozess um den Modellwechsel beim Thermomix ist eine Vorentscheidung gefallen. Demnach wird die Klägerin das Geld für ihre Küchenmaschine vermutlich nicht zurückbekommen. Der Richter erklärte seine Rechtsauffassung - demnach muss ein Unternehmen nicht ankündigen, wenn eine neue Version eines Produktes auf den Markt kommt. Die Frau sah sich getäuscht, weil sie das Modell TM5 des Thermomix gekauft hatte, kurz bevor Vorwerk den TM6 auf den Markt brachte. Das Verfahren geht im Januar noch weiter. Nach der Einlassung des Richters deutet aber alles daraufhin, dass die Klage erneut abgewiesen wird - wie schon im ersten Verfahren vor dem Amtsgericht.

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