Thermomix-Streit: Vorwerk musste neues Modell nicht ankündigen

Vorwerk hat im Rechtsstreit um den Modellwechsel beim Thermomix Recht bekommen. Eine Kundin hatte geklagt, sie wollte ihr Geld zurück, weil sie ein Gerät für den vollen Preis gekauft hatte, kurz bevor ein neues herauskam. Mehr als 1000 Euro hatte die Frau aus Kaiserslautern für das Modell TM5 der Luxus-Küchenmaschine bezahlt. Als kurz danach der TM6 herauskam, fühlte sie sich verschaukelt - denn Vorwerk hatte das neue Modell nicht vorab angekündigt. Musste das Unternehmen auch nicht, hat das Landgericht entschieden. Vorwerk hätte ein berechtigtes Interesse gehabt, den Bestand an Altgeräten vor dem Wechsel noch zu verkaufen. Der Ärger über das Vorgehen von Vorwerk in den sozialen Netzwerken war groß - rechtlich hat das Unternehmen aber alles richtig gemacht, sagt das Gericht.

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