Tod im Polizeigewahrsam: Staatsanwaltschaft erklärt ihr Vorgehen

Nachdem ein Mann in Wuppertal im Polizeigewahrsam gestorben ist, beschäftigt sich die Landespolitik mit dem Fall. Auf Antrag der SPD soll die Landesregierung im Innenausschuss Stellung nehmen. Die Staatsanwaltschaft verteidigt ihr Vorgehen - sie hatte den Fall nicht von sich aus öffentlich gemacht. Weil kein Fremdverschulden vorliege, habe er so entschieden, sagt Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert. Es sei darum gegangen, die Angehörigen des Toten zu schützen. Der 25-jährige sei an einer internistischen Grunderkrankung in Kombination mit Drogenkonsum gestorben. Das sei das Ergebnis der Obduktion. Der Mann war am Döppersberg verhaftet worden, weil er sich massiv mit seiner Schwester stritt. Später soll er auch Polizisten angegriffen haben. Bei der Blutprobe brach er dann tot zusammen. Nachdem der Fall bei Twitter die Runde machte, bestätigte die Staatsanwaltschaft das Geschehen.

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