Umtausch der Führerscheine startet

Die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 müssen ihre grauen und rosafarbenden Führerscheine im Januar umtauschen. Das Straßenverkehrsamt kommt nicht hinterher. Wer keinen Termin bekommt, kann online einen Antrag stellen oder ein Unternehmen beauftragen.

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Der Umtausch kann über einen Termin beim Straßenverkehrsamt beantragt werden, online oder über Anbieter wie "Anmeldeheld" in Ronsdorf.

Hintergrund ist eine EU-Richtlinie: Führerscheine sollen EU-weit einheitlich und sicher vor Fälschungen sein. Das betrifft alle Führerscheine, die bis einschließlich 18. Januar 2013 ausgestellt wurden.

Die Umtauschfristen richten sich nach Geburtsjahrgängen sowie Austellungsjahren der Führerscheine.

Die Frist für Führerscheininhaberinnen und -inhaber grauer und rosafarbender Führerscheine mit den Geburtsjahren 1953 bis 1958 endet am 19. Januar 2022. Wegen der Terminprobleme hat die Verkehrsministerkonferenz beschlossen, dass bis zum 19. Juli keine Bußgelder verhängt werden, falls Führerscheine noch nicht umgetauscht wurden. Trotz der Kulanzzeit rät der ADAC aber, sich frühzeitig um den Umtausch des Führerscheins zu kümmern.


© Radio Wuppertal
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