Unternehmen dürfen keine Not-Betreuungen organisieren

Not-Betreuungen in Unternehmen sind nicht erlaubt. Das hat die Stadt betont. Ein privater ambulanter Pflegedienst aus Elberfeld hat bekannt gegeben, ab heute acht Mitarbeiterkinder zu betreuen - in separaten Gemeinschaftsräumen. Solche Lösungen seien nicht gestattet, teilt Schuldezernent Stefan Kühn mit. Die Maßnahme würde für sämtliche Betreuungsangebote gelten. Der Pflegedienst begründet die eigene Betreuung damit, dass seine Mitarbeiter nicht zu den Sonderfällen gehören, deren Kinder einen Platz in der Not-Betreuung bekommen.


Hier geht es zur Definition der "Schlüsselpositionen".

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