Unternehmerverbände zur 3G-Pflicht

Die 3G-Regel gilt ab heute (24.11.21) in Bus und Bahn sowie am Arbeitsplatz. Geimpfte und Genesene müssen einen entsprechenden Nachweis vorzeigen. Alle anderen brauchen ein aktuelles, negatives Testergebnis. Selbsttests zuhause zählen nicht. Firmen können aber Selbsttests unter ihrer Aufsicht anbieten. Die Zeit für den Test zähle aber nicht zur Arbeitszeit, heißt es von der Vereinigung Bergischer Unternehmerverbände. Sie betont: Ohne einen 3G-Nachweis dürfen Beschäftigte nicht zum Arbeitsplatz. Und wer deshalb nicht arbeiten kann, muss mit Lohnkürzungen und Abmahnungen rechnen.

© Bundesregierung/RKI

Weitere Meldungen