Urlaub trotz Arbeitslosigkeit

Wer wegen Corona seinen Job verliert, darf trotzdem in den bereits gebuchten Urlaub fahren. Das hat die Wuppertaler Agentur für Arbeit klargestellt. Arbeitslose haben grundsätzlich einen Anspruch auf drei Wochen Urlaub im Jahr. Für diesen Zeitraum wird das Arbeitslosengeld weiter gezahlt, dafür muss der Urlaub aber spätestens eine Woche vorher gemeldet werden. Wer deutlich länger weg fährt oder seinen Urlaub nicht anmeldet, dem können die Leistungen gestrichen. Ansprechpartner ist die jeweilige Vermittlungskraft.

Arbeitsagentur
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