Urteil gegen Heilpraktiker verschärft

Das Wuppertaler Landgericht hat einen Heilpraktiker in einem Berufungsprozess zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem darf er ein Jahr lang keine Frauen behandeln. Vom Amtsgericht war der Mann bereits zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten und einem einjährigen Berufsverbot verurteilt worden. Er hatte eine Patientin sexuell missbraucht . Der Heilpraktiker soll die Wuppertalerin im Intimbereich berührt haben. Der Mann fand das Urteil zu hart, die Staatsanwaltschaft zu mild, deswegen waren beide Seiten in Berufung gegangen. Während der Landgericht die Berufung der Staatsanwaltschaft berücksichtigte, wurde die des Heilpraktikers abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© Radio Wuppertal/JA

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