Urteil gegen WDG-Angreifer ist rechtskräftig

Das Urteil gegen den Messer-Angreifer vom Wilhelm-Dörpfeld-Gymnasium ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des jungen Mannes zurückgewiesen. Damit muss er die Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten antreten. Das Wuppertaler Landgericht hatte den heute 18-jährigen im vergangenen September verurteilt - wegen versuchten Mordes in drei Fällen und gefährlicher Körperverletzung. Der Anwalt des Jungen hatte zwar von einem milden Urteil gesprochen, aber dennoch Revision beantragt. Sein Mandant blieb deswegen bisher auf freiem Fuß. Er hatte im Februar 2024 sich und vier Mitschüler mit einem Messer verletzt.

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