Urteil nach Überfall auf Spielhalle

Eine 18-jährige Wuppertalerin ist heute vom Landgericht wegen des Überfalls auf eine Spielhalle verurteilt worden. Allerdings nur wegen Beihilfe zum Raub - angeklagt war die junge Frau wegen besonders schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung. Das Landgericht setzte eine Jugendstrafe zur Bewährung aus und verpflichtet die Angeklagte zu 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Die Angeklagte war zur Tatzeit noch minderjährig.

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