Urteil wegen Kriegswaffenkontrollgesetz

Das Amtsgericht hat einen Wuppertaler heute (24.09.20) wegen eines Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verurteilt. Der 48-Jährige besaß offenbar eine Maschinenpistole, er soll die Waffe und Munition in einem Wuppertaler Kleingarten gelagert haben. Beim Reinigen der Waffe soll er sich selbst angeschossen haben. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von drei Monatsgehältern.

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