Urteil wegen Loveparade-Unglück
Veröffentlicht: Freitag, 28.07.2023 16:01
Das Wuppertaler Landgericht hat sich mit dem Loveparade-Unglück beschäftigt. Angeklagt war ein Anwalt aus Wuppertal. Er hatte den Witwer und den Sohn einer chinesischen Frau vertreten, die bei dem Unglück im Jahr 2010 gestorben war. Die Haftpflichtversicherung und ein Hilfsfonds des Landes NRW zahlten mehr als 200.000 Euro, von denen der Anwalt 45.000 nicht nach China weiterleitete. Deshalb verklagten ihn die Hinterbliebenen. In dem Zivilprozess sagte er, er habe sein ausstehendes Honorar einbehalten. Laut Urteil durfte er das aber nicht, weil er die Rechnung nicht zeitnah gestellt hatte. Der Anwalt stimmte zu, jetzt zu zahlen. Wenn er immer noch ausstehendes Honorar gelten machen will, muss er eventuell selbst klagen.