Verfahren gegen Waldbesetzer eingestellt

Vor dem Amtsgericht ist heute das Verfahren gegen einen Umwelt-Aktivisten eingestellt worden. Der Mann hatte sich an der Waldbesetzung im Osterholz beteiligt. Die Einstellung erfolgte nach Paragraph 153 der Strafprozessordnung, das heißt, es besteht kein öffentliches Interesse daran, den Angeklagten weiter zu belangen. Beobachter sagen, die Zeugen der Anklage hätten widersprüchliche Aussagen gemacht. Vor dem Prozess hatten sich Anhängerinnen und Anhänger der Initiative "Osterholz bleibt!" vor dem Amtsgericht versammelt und protestiert.

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