Vermieter sind für Wespennester zuständig
Veröffentlicht: Montag, 15.07.2019 10:07
Wespennester zu entfernen, ist die Aufgabe der Hausbesitzer - nicht der Mieter. Das erklärt der Wuppertaler Immobilien-Besitzer-Verein Haus und Grund. Er weist seine Mitglieder darauf hin, dass sie die Kosten dafür nicht den Mietern in Rechnung stellen dürfen. Auch eine Umlage auf die Betriebskosten der Mieter ist nicht erlaubt. Das gehe nur bei regelmäßig anfallenden Aufgaben wie überprüfte Rauchmelder oder Heizungsanlagen. Haus und Grund warnt vor Abzock-Unternehmen, die 1000 Euro oder mehr für die Entfernung berechnen. Realistisch seien Preise von 150 Euro inklusive Anfahrt. Wuppertaler Schädlingsbekämpfer weisen immer wieder darauf hin, dass man beim Googlen fast immer auf die Angebote von Abzockern stößt, die nicht als solche zu erkennen sind. Zuletzt wurden mehr solcher Betrugsfälle hier gemeldet.