Verteidigung zufrieden mit Urteil zur WDG-Messerattacke
Veröffentlicht: Mittwoch, 25.09.2024 06:48
Nach dem Urteil zur Messerattacke am Wilhelm-Dörpfeld-Gymnasium ist der Verteidiger des Täters zufrieden. Das Landgericht habe ein mildes Urteil gesprochen und die Umstände berücksichtigt. Es habe sich um einen einmaligen Ausraster seines Mandanten gehandelt, der damals unter erheblichem schulischem Druck gestanden habe, sagte der Anwalt. Die Richter begründeten das Strafmaß - zwei Jahre und zehn Monate Jugendstrafe - auch damit, dass die Verletzungen der Opfer nicht so gravierend waren. Die vier Schüler hatten bereits am nächsten Tag wieder die Schule besuchen können. Dennoch wertete das Gericht die Tat als dreifachen versuchten Mord plus einmal gefährliche Körperverletzung.