Vewirrung um Feuerwerksverbot
Veröffentlicht: Mittwoch, 30.12.2020 06:06
In Wuppertal ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern verboten. Viele Supermärkte und Discounter hatten aber noch entsprechende Angebote in ihren Prospekten. Das Verkaufsverbot bezieht sich auf die Feuerwerkskörper der Kategorie 2, also die üblichen Raketen und Böller. Laut der Feuerwerksfirma Nico dürfe das Feuerwerk der Kategorie 1 weiter verkauft werden. Das sei ein Ganzjahresartikel und für Kinder ab 12 Jahren. Darunter fallen beispielsweise Tischbomben und auch Wunderkerzen. Die Prospekte seien schon vorher in den Druck gegangen, deshalb stehen dort noch fälschlicherweise die Feuerwerkskörper der Kategorie 2 drin.
© SYMBOLBILD | Malte Reiter- stock.adobe.com