W E-Scooter im Fokus - Schwerpunkteinsatz des Verkehrsdienstes

Am Montag (11.08.2025) kontrollierten die Beamten des Verkehrsdienstes Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer die auf E-Scooter unterwegs waren.

Im Rahmen des Einsatzes stellten die Polizisten mehrere Verstöße fest. So wurden 10 Verwarngelder wegen des Verstoßes gegen die Personenbeförderung (mehr als eine Person auf dem E-Scooter) verhängt. Bei einer Person erhärtete sich der Verdacht, dass diese unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln fährt. Eine Blutprobe wurde auf der Polizeiwache entnommen. Zudem ahndeten die eingesetzten Beamten zwei Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Bei der Nutzung von E-Scootern gilt es nicht nur, sich an die Straßenverkehrsordnung zu halten, sondern auch praktische Regeln zu beachten:

- Fahren darf man nur mit gültiger Versicherungsplakette.

- Mindestalter zum Führen 14 Jahre (Achtung: Verleiher geben ein anderes Mindestalter zum Ausleihen vor: 18 Jahre).

- Nutzung elektronischer Geräte (z.B. Handy) ist verboten.

- Es darf auf Fahrradwegen gefahren werden. Ist keiner vorhanden, muss auf der Straße gefahren werden.

- Der Gehweg und Fußgängerzonen sind tabu.

- E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen. Personentransport oder Anhänger sind nicht gestattet.

- Vorsicht bei Alkohol am Lenker! Es gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrerinnen und Autofahrer.

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