«Who can it be now?» - Video-Türklingeln im Test
Veröffentlicht: Dienstag, 29.07.2025 11:02

Türspion 2.0
Saint-Gilles/Berlin (dpa/tmn) - Wer wissen möchte, wer da gerade schellt, ohne aufstehen und zur Tür oder zur Gegensprechanlage gehen zu müssen, benötigt eine Video-Türklingel. Die zeigt Besucher & Co dann ganz bequem auf dem Smartphone.
Mehr noch: Man kann sogar aufs Klingeln reagieren, wenn man gar nicht daheim ist. Unterm Strich ähneln Video-Türklingeln, die oft auch als Doorbell-Kameras bezeichnet werden, stark Überwachungskameras, berichtet die Stiftung Warentest, deren belgische Partnerorganisation «Test-Achats» 26 solcher Geräte zu Preisen zwischen 50 und 340 Euro unter die Lupe genommen hat.
Klingel hören, Besuch sehen und sprechen - auch aus der Ferne
Manche Doorbell-Kameras zeigen nicht nur ein Videobild, sondern erlauben es im Zweifel sogar, übers Smartphone, mit den Menschen vor der Tür zu sprechen, ganz gleich wo man sich gerade befindet.
Eine Gemeinsamkeit aller getesteten Geräte ist es, dass sie neben Strom natürlich eine Internetverbindung benötigen. In der Praxis wird das meist auf zwei unterschiedliche Arten umgesetzt. Die erstplatzierte Doorbell-Kamera Unifi G4 Doorbell Pro PoE Kit von Ubiquiti (340 Euro inklusive Klingel-Modul, kein Abo notwendig) wird etwa per Ethernetkabel mit dem Internet verbunden und bezieht über dieses Netzwerkkabel auch ihren Strom.
Die Punkte Internet und Stromzufuhr vor dem Kauf klären
Die zweite gängige Art der Verbindung ist WLAN fürs Internet und die Verkabelung über den Klingeldraht für die Stromzufuhr. So ist auch die im Test zweitplatzierte Ubiquiti Unifi G4 Doorbell Pro (270 Euro, kein Abo notwendig) konzipiert. Darüber hinaus gibt es etwa auch Doorbell-Kameras mit WLAN-Verbindung und einer Batterie. Vor einem Kauf sollte man die Punkte Internet und Strom also prüfen und abklären.
Das gilt insbesondere auch für die rechtliche Seite. Für Türklingel-Kameras gelten im Grunde dieselben gesetzlichen Regelungen wie für Überwachungskameras, erklären die Warentester. Sie sollten so installiert werden, dass sie ausschließlich das eigene Grundstück erfassen und zum Beispiel keinen Blick auf Gärten oder Häuser der Nachbarn ermöglichen - und auch keine Fußgänger filmen.
Das raten die Datenschutzbehörden bei Türklingel-Kameras
Die Datenschutzkonferenz, also die Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder, hält eine Türklingel-Kamera nur dann für rechtlich unbedenklich, wenn sie erst nach dem Klingeln aktiviert wird, wenn keine dauerhafte Speicherung erfolgt, wenn räumlich nicht mehr abgebildet wird, als ein Blick durch den Türspion gewähren würde und wenn die Übertragung nach einigen Sekunden automatisch abbricht. Eine dauerhafte und anlasslose Bildübertragung öffentlicher Räume müsse zudem technisch ausgeschlossen sein.
Zudem sollte eine Tür- und Klingelkamera nicht in Wohnbereichen eingesetzt werden, wenn sie auch durch Bewegung, manuell oder per Smartphone aktiviert werden kann, rät die Datenschutzkonferenz.