Wuppertaler KZ-Wachmann kommt nicht vor Gericht

Ein ehemaliger KZ-Wachmann aus Wuppertal wird nicht wegen Verbrechen in der NS-Zeit angeklagt. Das Landgericht hat den 96-Jährigen als dauerhaft verhandlungsunfähig eingestuft. Zuständig war die Jugendstrafkammer - wegen des zur Tatzeit jungen Alters des Wuppertalers. Er war Wachmann im Konzentrationslager Stutthof bei Danzig. Der Vorwurf: Beihilfe zum Mord in hunderten Fällen. Schon 2018 wurde angezweifelt, ob der Mann noch in der Verfassung sei, einen Prozess durchzustehen. 75 Jahre nach Ende des zweiten Weltkrieges wäre es vermutlich einer der letzten Prozesse gegen einen KZ-Wachmann gewesen. Das Gericht sieht allerdings weiter einen erheblichen Tatverdacht. Es sei davon auszugehen, dass er die hundertfachen Morde zumindest mitbekommen haben muss. Der Mann war von Ende Juni 1944 bis Mai 1945 - also zum Kriegsende - in Stutthof nachweislich tätig.

© SYMBOLBILD | Corgarashu - stock.adobe.com

Weitere Meldungen