Wuppertaler Verfassungbeschwerde eingegangen

Die Verfassungsbeschwerde der Stadt Wuppertal und anderer Großstädte gegen das NRW-Gemeindefinanzierungsgesetz ist beim Verfassungsgerichtshof eingegangen. Die Städte klagen, weil sie sich durch das Gesetz benachteiligt sehen. Das Land gehe zu Unrecht davon aus, dass kreisfreie Städte mehr Steuern einnehmen als kreisangehörige. So würden im Endeffekt kleinere Städte und Gemeinden von der Landesregierung bevorzugt.

Weitere Meldungen