Wuppertaler Wettbüros klagen

Vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf laufen 24 Klagen von Wuppertaler Wettbüros-Betreibern. Sie alle wollen eine Erlaubnis für ihre Läden. Den meisten wurde der Betrieb untersagt, weil sie zu nah an Schulen oder anderen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche liegen. 350 Meter sind der gesetzliche Mindestabstand, es gibt nur wenige Ausnahmeregeln. Das Gericht sagt: Die Betreiber klagen, weil sie das NRW-Gesetz für verfassungswidrig halten.

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