Zuhälter-Mutter: Verfahren gegen Auflagen eingestellt

Ein Strafverfahren gegen eine Wuppertalerin wegen Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger wird gegen Auflagen eingestellt. Die 50-jährige war angeklagt, weil sie ihren Sohn bei seinen Aktivitäten als Zuhälter geholfen haben soll. Das Landgericht verpflichtete die Frau jetzt, 500 Euro an eine Opferschutz-Organisation zu zahlen. Der Sohn und ein weitere Mittäter waren schon zu Haftstrafen verurteilt worden, weil sie Jugendliche unterstützt und später auch gezwungen haben sollen, sich zu prostituieren. 

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