Bürgergeld ohne Kabelanschluss

Spätestens ab dem nächsten Monat müssen alle Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger ihren Kabelanschluss selbst zahlen. Das hat das Jobcenter in unserer Stadt auf Anfrage von Radio Wuppertal mitgeteilt. Hintergrund ist das sogenannte Nebenkostenprivileg, das wegfällt. Nebenkostenprivileg bedeutet: Der Kabelanschluss darf im Mietvertrag stehen. Wer Bürgergeld bekommt, bei dem übernimmt das Jobcenter die Miete - und dann auch den Kabelanschluss. Spätestens ab Juli gehört er nicht mehr zu den Nebenkosten. Damit wird eine Ungerechtigkeit beseitigt, denn alle Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger mit einem Kabelanschluss, der nicht im Mietvertrag steht, mussten den schon immer selbst bezahlen. Bei der nächsten Nebenkostenabrechnung will das Wuppertaler Jobcenter genau prüfen, ob sich die Vermieter an die neue Regeln halten.

Weitere Meldungen