Corona-Hilfe zu Unrecht zurück gefordert

Die Bezirksregierung hat teilweise zu Unrecht Corona-Soforthilfe zurückgefordert. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat heute drei Klägern recht gegeben - darunter ein Kosmetikstudio aus Remscheid. Das dürfte auch für Betriebe aus Wuppertal von Bedeutung sein, falls sie gegen die Rückzahlung geklagt haben. Die Richter sagten: Wer 2020 Corona-Hilfe bekommen hat, durfte davon ausgehen, das Geld behalten zu können. Die Betriebe konnten nicht ahnen, dass sie später nachweisen sollten, wie sie das Geld ausgegeben haben und etwas zurückzahlen sollten. Noch weitere 500 Klageverfahren in dieser Sache gibt es. Das Verwaltungsgericht sagt selbst: Die heutigen Urteile sind repräsentativ. Womöglich schaltet die Bezirksregierung aber noch das Oberlandesgericht ein.

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