Ferienjob: Was wichtig ist
Veröffentlicht: Freitag, 05.07.2024 06:15
Der Deutsche Gewerkschaftsbund in Wuppertal weist auf die Regeln für Ferienjobs hin. Er rät Schülerinnen und Schülern, nur zu arbeiten, wenn sie einen schriftlichen Vertrag haben. Im Vertrag müssen zum Beispiel die Arbeitszeiten und die Bezahlung stehen. Der Mindestlohn gilt nicht für Menschen unter 18 und ohne abgeschlossene Berufsausbildung - leider, wie es vom DGB heißt. Für Minderjährige gelten aber andere Vorschriften. Unter anderem dürfen sie je nach Alter nur zu bestimmten Uhrzeiten arbeiten. Und es gibt eine tägliche Maximaldauer: Wer 13 oder 14 ist, darf höchstens zwei Stunden, in der Landwirtschaft drei Stunden arbeiten - und das auch nur mit Zustimmung der Eltern.
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