Gericht erlaubt Rodung des Osterholz - sofort

Das Osterholz kann gerodet werden. Das Oberverwaltungsgericht in Münster wird das Genehmigungsverfahren nicht noch einmal überprüfen. Damit könnten die Kalkwerke Oetelshofen noch heute 1.500 Bäume zugunsten einer Abraumhalde fällen lassen. Die Beschwerde eines Anwohners gegen den sogenannten Planfeststellungsbeschluss ist abgelehnt - und dieser Beschluss kann nicht vor anderen Gerichten angefochten werden. Das OVG begründet das vor allem mit Formalien: Das Grundstück des Anwohners ist nur in der Nähe, aber nicht selbst betroffen. Nur in letzterem Fall hätte der Mann das Recht gehabt, zu klagen. Die Begründung "Klimaschutz" zieht auch nicht. Die Bezirksregierung habe dargelegt, dass die Rodung selbst keine nennenswerten Auswirkungen auf das Klima habe.

© Michael Hablitzel

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