Grundsicherung: Heizkosten werden definitiv übernommen

Wer von Grundsicherung lebt, kann seine Wohnung ohne Sorge heizen - sofern das im normalen Rahmen bleibt. Das geht aus einer Stellungnahme der Stadt auf Anfrage der Grünen hervor. Der Sozialleistungsträger - in diesem Fall also die Stadt - übernehme die Heizkosten, auch Nachzahlungen - Grundlage sei der Verbrauch und nicht der Preis. Deswegen komme es fast nie vor, das Haushalten, die Grundsicherung bekommen, die Heizung abgestellt wird. Die Stadt wird nur tätig, wenn jemand unangemessen viel heizt. Wie hoch die Mehrbelastung für die Stadt wird, lasse sich nicht vorhersagen, bevor nicht die Jahresverbrauchs-Abrechnungen vorliegen.

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