Haftstrafe wegen Betruges
Veröffentlicht: Donnerstag, 25.09.2025 15:21
Eine 32 Jahre alte Wuppertalerin muss wegen gewerbsmäßigen Betrugs ins Gefängnis. Das Amtsgericht hat die Frau zu mehr als vier Jahren Haft verurteilt. Sie soll sich von 2021 bis 2023 von ihren Opfern fast 50.000 Euro erschwindelt haben. Das Geld habe sie bekommen, weil sie behauptete, es zurückzuzahlen. Laut Gericht hatte sie das aber gar nicht vor. Die Haftstrafe setzt sich aus zwei Urteilen zusammen. Zwei Jahre und zehn Monate beziehen sich auf ein Urteil des Amtsgerichts vom März 2022 zu einer ähnlichen Tat. Dazu kommen ein Jahr und drei Monate im aktuellen Prozess. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
