Kosten im Homeoffice - Tipps für die Steuererklärung
Veröffentlicht: Montag, 16.11.2020 17:05
Bei vielen hat sich der Weg zum Arbeitsplatz durch Corona dieses Jahr verkürzt. Vom Schlafzimmer geht es nur noch an den heimischen PC. Homeoffice statt Büro. Das hat schon den Vorteil, dass ihr euch die Fahrtkosten spart. Dafür gehen aber Heiz-oder Stromkosten in die Höhe. Die Steuererklärung 2020 sieht also anders aus.
Wer von zuhause aus arbeitet, muss in den eigenen vier Wänden ein Arbeitszimmer haben, sonst könnt ihr die Kosten nicht bei der Steuererklärung absetzen. "Für eine Arbeitsecke oder ein Durchgangszimmer gibt es nichts“, erklärt Udo Reus vom Geldratgeber Finanztipp. "Es muss ein separater, abschließbarer Raum sein, den Sie zu mindestens 90% beruflich nutzen. Das ist bisher allerdings eher Ausnahme statt Regel."
Wenn das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der Arbeit ist, dann könnt ihr Arbeitskosten unbegrenzt absetzen. Somit könnt ihr es auch mit der Quadratmeteranzahl auf Miete und Nebenkosten (Strom, Wasser, Entsorgung etc.) angeben. Wenn ihr keinen Arbeitsplatz auf eurer Arbeit zugewiesen bekommt, weil im Büro alle Plätze belegt sind oder nicht mehr genutzt werden dürfen, dann kann könnt ihr bis zu 1250 Euro im Jahr an Arbeitskosten angeben. Das gilt zum Beispiel auch, wenn ihr nur teilweise im Homeoffice seid.
Unter Umständen will das Finanzsamt Nachweise haben. Wenn sie gewollt sind, schaden Fotos, Rechnung oder Bescheinigungen vom Arbeitgeber nie. Deswegen ist der Tipp von Udo Reus für 2020: "Alles Dokumentieren!".
Für Neuanschaffungen, wie Laptops, Schreibtische oder Arbeitsmaterial gibt es eine Kostengrenze von 800 Euro netto pro Jahr. Wenn etwas teurer ist, dann könnt ihr diese auch über die Nutzungsdauer strecken und für 2021 oder später absetzen. Wenn ihr Sachen privat mit nutzt, können 50% der Kosten abgesetzt werden.
Ihr könnt auch bei euren Arbeitgebern, unabhängig vom Homeoffice, nach dem Corona-Bonus fragen. Der Corona-Bonus bringt euch bis zu 1.500 Euro steuerfrei bekommen.