Lockdown bis Mitte April verlängert, Verschärfung an Ostern: Die neuen Corona-Regeln
Veröffentlicht: Dienstag, 23.03.2021 07:30
Die dritte Welle rollt gerade durchs Land. Beim längsten Bund-Länder-Gipfel überhaupt einigte man sich darauf, Öffnungsschritte zurückzunehmen. Armin Laschet kündigt für NRW die Notbremse an. Das ist der Überblick zum Gipfel.
Lockdown bis 18. April verlängert
Angesichts steigender Corona-Infektionszahlen wird der Lockdown in Deutschland bis zum 18. April verlängert werden. Das haben Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsident:innen der Länder bei ihren neuen Corona-Beratungen beschlossen.
Ostern
In der Zeit vom 1. April (Gründonnerstag) bis zum 5. April (Ostermontag) gilt ein Verbot von Ansammlungen im öffentlichen Raum. Geöffnete Außengastronomie wird geschlossen. Geschäfte müssen ebenfalls geschlossen bleiben, nur der „Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne“ darf am Karsamstag (3. April) öffnen. Religionsgemeinschaften werden gebeten, in dieser Zeit nur virtuelle Gottesdienste durchzuführen. Impf- und Testzentren bleiben geöffnet.
Wichtig: Eventuelle Öffnungsschritte nach dem am 3. März vereinbarten Fahrplan sollen frühestens am 6. April greifen. Die Kritierien sind nach wie vor niedrige Inzidenzen.
Notbremse
Bund und Länder betonen, es sei notwendig, die Anfang März vereinbarte „Notbremse“ konsequent anzuwenden. Sie soll greifen, wenn die 7-Tage-Inzidenz pro 100 000 Einwohner in einem Land oder einer Region an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 Neuinfektionen liegt. Dann gelten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die Beschränkungen, die bis zum 7. März in Kraft waren. Weitere Öffnungen soll es nur geben, wenn die 7-Tage-Inzidenz unter 100 und stabil ist oder sinkt.
Auch Nordrhein-Westfalen wird die „Notbremse“ bei den Corona-Öffnungen „eins zu eins umsetzen“. Das kündigte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am frühen Dienstagmorgen in Düsseldorf nach fast zwölfstündigen Bund-Länder-Beratungen zur Corona-Krise an. Die „Notbremse“ bedeutet die Rücknahme bereits erfolgter Lockerungen wie Öffnungen von Geschäften, Museen und Sportanlagen.
Schulen und Kitas
Kitas und Schulen bleiben in NRW bis zu den Osterferien Ende März geöffnet, unterstrich der Ministerpräsident. Die CDU/FDP-Landesregierung hatte einzelnen Kommunen mit besonders hohen Infektionsraten - wie z.B. auch in Wuppertal - erlaubt, den Präsenzunterricht an weiterführenden Schulen bis Ostern einzuschränken und alle Jahrgänge bis auf die Abschlussklassen wieder in den Distanzunterricht zu schicken.
Bund und Länder wollen Corona-Tests für Schüler:innen, Lehrkräfte und Kita-Beschäftigte ausweiten und streben laut Beschluss „baldmöglichst zwei Testungen pro Woche“ an. Für die im Präsenzunterricht arbeitenden Schüler:innen der weiterführenden Schulen in NRW ist bis zum Beginn der Osterferien am 29. März zunächst nur ein einziger Corona-Selbsttest pro Kopf vorgesehen.
Urlaub
Angesichts der bevorstehenden Ostertage, appellieren Bund und Länder weiterhin eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten. Urlaub im eigenen Bundesland stand lange Zeit zur Debatte, ist aber schlussendlich gestrichen worden.
Wer ins Ausland reist und die Inzidenz dort hoch ist, es hohe Infektionszahlen gibt oder Virusvarianten stark verbreitet sind, gibt es schon die Quarantänepflicht bei der Rückkehr. Bei Urlaubsrückkehrer:innen aus Ländern mit niedriger Inzidenz sollen durch Fluglinien beispielsweise Tests vor dem Rückflug durchgeführt werden. Der Flugverkehr soll außerdem an Ostern nicht ausgeweitet werden.
Öffnung in Modellprojekten möglich
In "zeitlich befristeten Modellprojekten" dürfen die Länder in ausgewählten Regionen ausprobieren, wie sich Bereiche des öffentlichen Lebens „mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept“ öffnen lassen.
Kontakte werden beschränkt - auch an Ostern
Es dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Paare sollen generell als ein Hausstand zählen. Kinder bis 14 Jahre zählen dabei nicht. Das gilt laut aktuellem Beschluss auch für die Osterzeit vom 1. bis zum 5. April. Die weiterhin geltende Notbremse wird in diesem Abschnitt nicht erwähnt. Diese sieht für Regionen oder Länder mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 - wie in Wuppertal - vor: Es dürfen sich nur ein Haushalt und eine weitere Person treffen, Kinder bis 14 Jahre wieder ausgenommen.
Text: David Müller mit dpa