Neues Urteil zum Messerverbot für einen Wuppertaler

Das Messerverbot für einen 18-jährigen Wuppertaler bleibt juristisch umstritten. Heute (24.09.25) hat das Verwaltungsgericht in Düsseldorf das Verbot weitgehend aufgehoben. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Der Wuppertaler Fall könnte zum Präzedenzfall werden. Das Verwaltungsgericht hatte das Messerverbot auch schon im Eilverfahren aufgehoben. Es sieht keine gesetzliche Grundlage dafür, dass die Polizei jemandem für drei Jahre verbieten kann, Messer und andere gefährliche Gegenstände dabeizuhaben. Möglich ist aber die Berufung beim Oberverwaltungsgericht. Und das hatte sich auch schon im Eilverfahren mit dem Fall beschäftigt - aber mit einem ganz anderen Ergebnis. Das OVG hatte das Messerverbot bestätigt, deshalb ist es zurzeit auch in Kraft.

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