Verfassungsbeschwerde aus Wuppertal

Für die Klage der Stadt Wuppertal gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz des Landes NRW gibt es jetzt einen Verhandlungstermin. Es ist der 28. Oktober. Wuppertal hat gemeinsam mit sieben anderen Großstädten Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die Städte haben vergangenes Jahr Verfassungsbeschwerde eingelegt - wie schon in den beiden Jahren zuvor. Sie sehen sich durch das Finanzierungsgesetz benachteiligt. Demnach gehe das Land zu Unrecht davon aus, dass kreisfreie Städte mehr Gewerbe- und Grundsteuern einnehmen als kreisangehörige. So würden kleinere Städte und Gemeinden bei den Zuweisungen von der Landesregierung bevorzugt. Eine Entscheidung werde bei dem Verhandlungstermin noch nicht fallen, so der NRW-Verfassungsgerichtshof.

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