Coronaschutzverordnung für NRW: Das sind die Änderungen zum 13. Januar 2022

Für Nordrhein-Westfalen ist eine neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht worden. Welche neuen Regeln es gibt und was sonst noch zu beachten ist, fassen wir euch hier zusammen.

© Land NRW/Hermenau

Die Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen ist fünf Tage nach der Bund-Länder-Runde aktualisiert worden. Wir haben für euch die wichtigsten Änderungen bereitgestellt:

  • Für die Gastronomie, den Sport- und Fitnessbereich und weite Teile des Freizeitbereichs gilt ab Donnerstag die 2G-Plus-Regelung.
  • Wer zusätzlich keinen Test machen muss, sind Menschen, die schon ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben oder zweifach geimpft sind und in den letzten drei Monaten sich mit dem Coronavirus infiziert haben (genesen)
  • Außerdem reichen auch Selbsttests, die vor Ort unter Kontrolle durchgeführt werden - das gelte beispielsweise für den Fitness- oder Gastrobereich.
  • Veranstaltungen in NRW, sowohl regionale als auch überregionale dürfen ab sofort bei einer Zuschauerobergrenze von 750 Personen stattfinden
  • Wie es sich mit Quarantäne- oder Isolationsregeln verhält, bleibt laut Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann vorerst offen - man warte hier lieber Empfehlungen des RKI (Robert Koch-Institut) ab.

Regeln schon ab 13. Januar gültig

Damit setzt NRW im Wesentlichen die Festlegungen der Corona-Maßnahmen in der Bund-Länder-Runde um, gleichwohl auch schon rechtzeitig zum 13. Januar. Vielerorts stand zur Debatte, die neuen Corona-Regeln - vor allem 2G-Plus in der Gastronomie - erst ab dem 15. Januar gültig zu machen.

Die Coronaschutzverordnung zum Download

Die neue Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen steht allen Menschen frei zum Durchschauen zur Verfügung. Sie ist gültig vom 13. Januar an und läuft am 9. Februar aus. Anmerkung: Bund und Länder treffen sich am 24. Januar zu einer erneuten Ministerpräsidentenkonferenz um über die aktuellen Maßnahmen zur Bekämpfung der Omikron-Welle zu debattieren.

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